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Krankenkassenbeiträge

Steigende Zusatzbeiträge – Krankenkassenwechsel lohnt sich in vielen Fällen

Viele gesetzliche Krankenkassen haben 2021 ihre Zusatzbeiträge erhöht. Für Millionen von Versicherten stellt dies eine erhebliche Mehrbelastung dar. Da sich die Erhöhungen zum Teil deutlich unterscheiden, lohnt es sich oft, über einen Wechsel nachzudenken. Dabei profitieren Versicherte ab 2021 auch von neuen Fristen und Sonderkündigungsrechten. Hier gibt es die wichtigsten Informationen im Überblick.

Zusatzbeiträge steigen 2021

Seit Anfang 2021 müssen die Deutschen bei Krankenkassen mehr Geld für die Zusatzbeiträge einplanen. Deshalb empfiehlt es sich, Informationen zur Erhöhung der Zusatzbeiträge bei den Krankenkassen einzuholen und sich über Einsparpotenziale zu informieren.

Zum Hintergrund: Der gesetzlich festgeschriebene allgemeine Beitragssatz beläuft sich auf 14,6 Prozent. Die Hälfte davon übernehmen die Arbeitgeber, was allein allerdings nicht ausreicht, um die Kosten der Krankenkassen zu decken. Um die Finanzierungslücke zu schließen, müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Zusatzbetrag jeweils zur Hälfte ausgleichen.

Bei vielen Krankenkassen haben sich aber nicht nur die Zusatzbeiträge erhöht, sondern auch die Beitragssätze selbst. Aus diesem Grund kann es sich für viele Versicherte lohnen, über einen Wechsel ihrer Krankenkasse nachzudenken.

Krankenkassenwechsel lohnt sich mehr denn je

Welche Auswirkungen der Zusatzbeitrag auf die jährlichen Krankenkassenkosten hat, wird schnell ersichtlich. Nimmt man zum Beispiel an, die teuerste Krankenkasse erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,9 Prozent, während die günstigste Alternative nur 0,39 Prozent verlangt, spart man je nach Einkommen mehrere Hundert Euro pro Jahr.

Doch auch aus einem weiteren Grund sollte man über einen Wechsel nachdenken. Gestaltete sich ein Wechsel in der Vergangenheit eher schwierig, wurde er mit dem neuen Jahr deutlich vereinfacht. Wer umsteigen will, stellt einfach einen Beitrittsantrag bei der neuen Kasse. Diese informiert wiederum die bisherige. Durch dieses neue Meldeverfahren wird die Kündigung ersetzt, die Versicherte bisher gegenüber ihrer bisherigen Kasse aussprechen mussten. Auch das Anfordern einer Kündigungsbestätigung für die neue Kasse ist nicht mehr erforderlich.

Voraussetzungen für das Wechselrecht

Auch bei dem neuen Verfahren besteht keine Gefahr einer Versicherungslücke. Anders als private Krankenversicherungen können gesetzliche Krankenkassen Anträge nicht aufgrund von Vorerkrankung, Alter oder aktuellen Behandlungen ablehnen. Die einzige Voraussetzung für eine Kündigung und einen Wechsel besteht darin, dass man mindestens zwölf Monate bei seiner alten Kasse Mitglied war. Damit ist die Bindungsfrist seit 2021 deutlich kürzer als die bisherigen 18 Monate.

Zu beachten ist weiterhin die Kündigungsfrist. Sie beträgt grundsätzlich zwei Monate zum Monatsende. Wer also zum Beispiel im Februar einen Antrag an seine neue Krankenkasse schickt, ist ab 1. Mai Mitglied.

Auf Sonderkündigungsrechte achten

Versicherte haben außerdem ein Sonderkündigungsrecht. Dieses tritt dann in Kraft, wenn die Krankenkasse wie zum Jahresbeginn den Zusatzbeitrag erhöht. In diesem Fall ist ein Wechsel auch innerhalb der Bindungsfrist von 12 Monaten möglich.

Eine weitere Sondersituation stellt ein Wechsel des Arbeitgebers dar. Auch in diesem Fall kann sofort zur neuen Kasse gewechselt werden, ohne dass die 12-monatige Bindungsfrist abgewartet werden muss. Wichtig ist aber, dass die neue Krankenkasse innerhalb der ersten 14 Tage gewählt wird.

Weiterhin ist ein vorzeitiger Wechsel am Anfang oder am Ende einer Arbeitslosigkeit, beim Beginn einer Ausbildung, beim Übertritt in die Selbstständigkeit oder bei beginnender Rente möglich.