Viele Patienten, die in letzter Zeit ein Rezept vom Arzt verschrieben bekommen haben, dürften es schon mitbekommen haben, dass sie nicht mehr den klassischen Rosaschein, das normale Kassenrezept, erhalten haben. Stattdessen nimmt die Digitalisierung der Arztpraxen immer weiter zu und so stellen immer mehr Ärzte nun auch E-Rezepte aus. Der digitale Wandel im Gesundheitswesen scheint also in Deutschland (endlich) an Geschwindigkeit zu gewinnen. Die Anzahl der digitalen Patientenakten (ePA) hat seit Beginn des Jahres nur um 50 Prozent zugenommen. Der Fortschritt bei der Implementierung von digitalen Rezepten (E-Rezept) ist dagegen beachtlich, wobei die kumulative Menge innerhalb derselben Periode um etwa 800 Prozent zugenommen hat, so die Daten des TI-Dashboards für die Digitalisierung im Gesundheitssektor.
Das Bundesgesundheitsministerium hebt hervor, dass das E-Rezept den Versicherten mehr Bequemlichkeit bietet, indem es ihnen ermöglicht, auf Papierrezepte und unnötige Wege zu verzichten. Sie brauchen die Arztpraxis nicht aufzusuchen, wenn sie ein Folgerezept im selben Quartal benötigen. Nach einer Videosprechstunde können sie auch ein E-Rezept erhalten. Darüber hinaus verbessert das E-Rezept das Medikamentenmanagement, insbesondere wenn es zusammen mit dem Medikationsplan in der elektronischen Patientenakte (ePA) verwendet wird. Anweisungen zur Einlösung eines E-Rezepts sind auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums verfügbar.
Die zögerliche Akzeptanz der ePA könnte mit Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes verbunden sein. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen macht beispielsweise darauf aufmerksam, dass Patienten die Gewissheit haben sollten, dass ihre sensiblen Gesundheitsinformationen sorgfältig behandelt werden. Daher sollten ihre Daten ausschließlich für Forschungsprojekte, die dem öffentlichen Nutzen dienen, freigegeben werden. Der Bundesverband lehnt es kategorisch ab, dass Krankenkassen Daten über das notwendige Maß hinaus analysieren und individuelle Versicherungsansprachen machen, da die damit verbundenen Gefahren erheblich höher sind als der potenzielle Nutzen. Auch technische Hindernisse scheinen eine breitere Annahme der ePA zu behindern.
Ab dem Jahr 2025 ist geplant, die Elektronische Patientenakte (ePA) als Standard für alle Patienten einzuführen. Die ePA dient der zentralen Zusammenfassung von Daten, die bisher nur lokal bei verschiedenen Gesundheitsdienstleistern erfasst wurden. Der digitale Ansatz bietet den Vorzug, dass Testergebnisse für den behandelnden Arzt jederzeit verfügbar sind, wodurch wiederholte Untersuchungen vermieden werden können. Zudem ermöglicht es dem Patienten, an einem zentralisierten Ort auf seine Gesundheitsinformationen zuzugreifen, was insbesondere bei einem Arztwechsel durch Umzug von Vorteil ist.
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