Die wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen Garantierente
(djd). Um langjährig Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen finanziell zu unterstützen, ist am 1. Januar die Grundrente in Kraft getreten. Sie steht allen Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland zu, die gewisse Voraussetzungen erfüllen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:
Wer hat Anspruch auf Grundrente?
„Anspruch hat, wer erstens eine Alters-, Erwerbsminderungs-, Erziehungs- oder Hinterbliebenenrente bezieht“, erklärt Bettina Maurer von der Mannheimer Kanzlei Decker, Schad und Kollegen und Partneranwältin von Roland Rechtsschutz. Es profitieren daher auch Menschen, deren Rentenantrag schon länger zurückliegt. Um die Grundrente in voller Höhe zu erhalten, muss eine Versicherungszeit von mindestens 35 Jahren erfüllt sein. „Bei der Berechnung werden die sogenannten Grundrentenzeiten angerechnet: Beiträge aus Berufstätigkeit oder Selbstständigkeit, Zeiten für Kindererziehung und Angehörigenpflege, Zeiten der Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation sowie Ersatzzeiten wie Kriegsdienst“, so Maurer. Nicht berücksichtigt werden freiwillige Beiträge, Zeiten mit Bezug von Arbeitslosengeld I und II oder Zeiten der Schulausbildung. Der Staat prüft Anspruch und Höhe der Grundrente automatisch, man muss also keinen Antrag stellen. Die Auszahlungen werden vermutlich ab Juli 2021 starten. Die Ansprüche sind auch rückwirkend wirksam und werden entsprechend nachgezahlt.
Wie hoch fällt die Grundrente aus?
Das hängt von der Höhe des Verdienstes innerhalb der Grundrentenzeiten ab. Der Verdienst, der in die Berechnung einfließt, darf nicht weniger als 30 Prozent und nicht mehr als 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland betragen. Aus diesen Verdienstzeiten ergeben sich Entgeltpunkte, woraus sich die Höhe der Grundrente berechnet. „Im Maximum kann man etwa 420 Euro zusätzlich erhalten“, erläutert Bettina Maurer. Wer die Grundrentenzeit von mindestens 35 Jahren noch nicht erreicht, aber mindestens 33 Jahre voll hat, erhält einen gestaffelten und jeden Monat steigenden Zuschlag der Grundrente. Und zwar bis zu dem Zeitpunkt, an dem mit 35 Jahren die Höhe der vollen Grundrente erreicht ist.
Wie wird Einkommen angerechnet?
Das Einkommen der Betroffenen wird von Finanzbehörden und der Rentenversicherung geprüft und auf die Grundrente angerechnet. Der Freibetrag liegt für Alleinstehende bei 1.250 Euro pro Monat, für Ehe- beziehungsweise Lebenspartner bei 1.950 Euro. Liegt das monatliche Einkommen darüber, erfolgt eine 60-prozentige Anrechnung auf die Grundrente. Ab 1.600 Euro pro Monat bei Alleinstehenden und 2.300 Euro monatlich bei Ehepaaren beziehungsweise Lebenspartnern wird das Einkommen vollständig angerechnet.
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