Wer unter Cluster Kopfschmerzen leidet, der erfährt die stärksten und die unvorstellbaren Schmerzen. Diese treten ganz plötzlich auf und fast immer auf der gleichen Kopfseite. Einhergehend kommt es zu typischen Beschwerden, wie eine laufende Nase oder ein tränendes Auge. Cluster Kopfschmerzen, sind eine eher seltene Form von Kopfschmerzen und werden den Nerven-Erkrankungen zugeordnet.
Was ist Cluster Kopfschmerz?
Der englische Begriff Cluster bedeutet „Anhäufung“. Das bedeutet, dass stärkste Kopfschmerzen bis zu 8 mal am Tag auftreten können. Meist treten die Schmerzen nachts auf und dauern etwa 15 Minuten bis zu 3 Stunden. Diese Schmerz-Phase wird von Fachleuten aktive Cluster-Perioden genannt. Die Dauer dieser Schmerzen, kann von 4 bis 12 Wochen andauern. Dazwischen ist oft für Monate oder Jahre Ruhe.
Einige Bereiche im Gehirn sind bei Erkrankten überaktiv, wobei die genaue Ursache nicht bekannt ist. Schätzungsweise leiden etwa 1 von 1000 Personen an diesen Schmerzen. Männer sind häufiger als Frauen betroffen und erkranken im Alter zwischen 20 und 40 Jahren.
Die Zeichen der Erkrankung
Typische Beschwerden der Cluster Kopfschmerzen sind:
- sehr starke Schmerzen, die plötzlich und vollkommen unerwartet auftreten. Sie sind stechend bis bohrend. Der Schmerz findet sich auf einer Kopfseite. Der stärkste Schmerz liegt hinter dem Auge und im Schläfenbereich. Allerdings können auch Gesicht, Stirn oder Kiefer weh tun. Ein Anfall kann zwischen 15 Minuten und 3 Stunden lang sein. Am häufigsten treten die Schmerzattacken im Frühjahr und im Herbst auf.
- tränendes, gerötetes Auge: Nur das Auge, wo der Schmerz liegt ist davon betroffen. Bei den meisten Erkrankten tränt es und ist gerötet. Oft hängt das Lid herab und die Pupille zeigt eine verkleinerte Optik.
- innere Unruhe: Während bei normalen Kopfschmerzen Betroffene eher ruhig sind, sind sie bei Cluster Kopfschmerzen unruhig. Es wird ein Drang verspürt, sich zu bewegen. Viele laufen dann ruhelos umher.
Weitere Beschwerden:
- Ein Nasenloch ist auf der schmerzhaften Seite verstopft oder läuft
- Die Gesichtshälfte ist gerötet und schwitzig
- Man kann schlecht Licht und Lärm aushalten
Wie wird die Erkrankung festgestellt?
Kopfschmerzen sind im Großen und Ganzen weit verbreitet und können verschiedene Ursachen haben. Deshalb kann es mehrere Jahre dauern, bis die Krankheit erkannt wird. Hilfreich sind ausführliche Gespräche und körperliche Untersuchungen um den Cluster Kopfschmerz zu diagnostizieren. Bildgebende Untersuchungen können durchaus helfen, wobei damit andere Gründe für Kopfschmerzen ausgeschlossen werden können.
Die Behandlung der Cluster Kopfschmerzen
Behandlungen gibt es einige, um die starken Schmerzen zu lindern und Betroffenen den Alltag zu erleichtern. Allerdings kann die Krankheit nicht geheilt werden.
Ganz wichtig ist, dass die normalen Schmerzmittel wie etwa Ibuprofen hier nicht wirken. Sogar Morphium hilft bei diesen Schmerzen nicht.
Wie wird eine plötzliche Attacke behandelt:
- Für viele Betroffene ist das Einatmen von 100%igen Sauerstoff in hoher Dosis sehr hilfreich. Es gibt hierbei tragbare Geräte, die eine Gesichtsmaske enthalten. Dennoch sehen viele es als schwierig an, das Gerät immer mit sich zu führen. Trotzdem der Sauerstoff wird gut vertragen. Experten empfehlen, direkt bei Beginn einer Attacke mit dem Sauerstoff zu starten. Es wurde festgestellt, dass die Schmerzen etwa drei Viertel weniger werden. Innerhalb von 15 Minuten lassen sie deutlich nach oder können sogar ganz verschwinden.
- Medikamente wie etwa Tabletten, wie man oral einnimmt, haben eine lange Wirkzeit. Eventuell können Arzneimittel aus der Gruppe Triptane, die auch bekannt als Migräne-Mittel sind, hilfreich sein. Besonders wirksam sind die dann wenn sie gespritzt oder als Nasenspray genommen werden. Betroffene berichten, dass die Schmerzen nach etwa 15 Minuten nur noch leichter Art sind oder sogar völlig schmerzfrei sind, wenn das Triptan gespritzt wird.
- Wenn Sauerstoff und Triptane nicht ausreichen, gibt es durchaus andere Medikamente, die man mit ärztlicher Aufsicht probieren kann. Allerdings gibt es hierzu keine Studien.
Weiteren Schmerz-Attacken vorbeugen
Möglicherweise kann es sein, dass einige Medikamente die Stärke und Dauer der Attacken verringern können. Hier ist auch das Herzmittel Verapamil im Gespräch, aber auch Lithium oder cortison-ähnliche Mittel. Allerdings sind die meisten Arzneien nicht für den Cluster Kopfschmerz zulässig.
Eingriffe am Kopf
Wenn keine Behandlung anschlägt und Betroffene unter unerträglichen Schmerzen leiden, kann eine Operation in Frage kommen. Damit werden bestimmte Nerven im Gehirn gereizt oder blockiert. Hierbei kann es aber zu schweren Komplikationen kommen.
Was man selbst tun kann
- In Facharztpraxen wie etwa in der Schmerztherapie oder Neurologie, kennt man sich sehr gut mit dem Cluster Kopfschmerz aus. Eventuell kann der Hausarzt entsprechende Fachärzte benennen.
- Man sollte sich selbst beobachten. Sinnvoll ist es die Beschwerden in ein Kopfschmerztagebuch zu schreiben. Damit entsteht ein guter Überblick über den Krankheitsverlauf.
- Es ist nicht ausgeschlossen, beim Führen eines Tagebuchs, dass die Auslöser (Trigger) erkannt werden. Bekannt ist außerdem, dass innerhalb der Schmerzphase ein Trigger zusätzliche Schübe auslösen kann. Das sollte man möglichst vermeiden.
Auslöser können sein:
- Alkohol – selbst kleinste Mengen
- Helligkeit, tiefstehende Sonne
- Gerüche – Parfum oder andere Ausdünstungen
- Durch die dauerhafte Erkrankung können es zu Ängsten und Depressionen kommen. Hier wäre zu empfehlen sich seelische Unterstützung zu suchen.
- Eventuell besteht ein Anspruch auf einen Schwerbehinderten-Ausweis. Hinweise gibt es beim zuständigen Versorgungs- oder Landesamt.
- Oft kann es hilfreich sein, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen. Das kann in einer Selbsthilfegruppe geschehen.
Wenn das Kind Kopfschmerzen hat
Hier sollte der Weg zum Kinderarzt nicht gescheut werden. Kinder sollten nur mit Rücksprache des Arztes mit Medikamenten behandelt werden. Oft kommen da Paracetamol oder Ibuprofen zum Einsatz. Diese Mittel sollten aber Kinder erst ab dem 12. Lebensjahr erhalten.